Gastgewerbe

Ab 1. Januar 2022 steigen die Löhne und Gehälter im Gastgewerbe um 5 Prozent.

Erster Zwischenschritt bei Tarifverhandlungen erreicht.

Stuttgart, 20. Dezember 2021 - Bei schwierigen Verhandlungen konnte sich die Tarifkommission der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Landesbezirk Südwest mit dem Arbeitgeberverband DEHOGA Baden-Württemberg auf einen ersten Zwischenschritt einigen. 

„Zwar konnten wir uns mit dem DEHOGA noch nicht auf ein Gesamtpaket einigen, dennoch konnten wir in einem ersten Zwischenschritt ein Ergebnis für die kommenden drei Monate erzielen. Das ist gut für die Beschäftigten in der Branche.“, so Alexander Münchow, Landesbezirkssekretär und Verhandlungsleiter seitens der NGG-Tarifkommission. „Wir haben vereinbart, dass die Löhne und Gehälter ab dem 1. Januar 2022 in einem ersten Schritt um 5 Prozent steigen. Angesichts der zuletzt stark ansteigenden Verbraucherpreise ist das ein Schritt in die richtige Richtung.“

Des Weiteren wurde vereinbart, bis zum 31. März 2022 ein neues Entgeltraster zu verhandeln. Hierzu sind bereits mehrere Termine vereinbart. „Mit Inkrafttreten des neuen Entgeltrasters soll es weitere deutliche Lohn- und Gehaltssteigerungen geben.“, betont Münchow. „Zwar sind diese noch nicht fertig ausgehandelt, klar ist aber bereits, dass es ab dem 1. April 2022 keinen Lohn mehr unter 12 Euro geben soll und dass es eine Mindestlohnabstandsklausel geben wird, so dass die unteren Lohngruppen bei Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns immer deutlich höher liegen.“ 

Auch für ausgebildete Fachkräfte fordert die Tarifkommission der Gewerkschaft NGG spürbare Steigerungen. Münchow verweist dabei auf andere Tarifgebiete, die es bereits vorgemacht haben. So liegt bspw. in Hessen ab dem 1. März 2022 die unterste Facharbeitergruppe bereits bei 14,88 Euro und in Rheinland-Pfalz ab dem 1. April 2022 bei 15 Euro. 

Münchow betont, dass Fachkräftesicherung nur mit fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen geht. „Die Branche muss endlich aus der Niedriglohnecke rauskommen. Ohne existenzsichernde Löhne ist es kein Wunder, wenn das Personal weiter abwandert.“, so Münchow. „Daher ist es gut, dass wir nun den ersten Schritt mit einer kurzfristigen Erhöhung um 5 Prozent vereinbaren konnten. Wichtig ist aber, dass es zum 1. April 2022 zu einem echten Kulturwandel in der Branche mit deutlichen Tarifsteigerungen kommt. Wir werden den DEHOGA am Ergebnis messen.“