Verdopplung der Aufsichtsbeamt*innen für die Gewerbeaufsicht dringend geboten - Arbeits- und Gesundheitsschutz muss zentral sein

07. Mai 2020

Stuttgart, 6. Mai 2020 - Eine mögliche Öffnung gastgewerblicher Betriebe muss neben einem überzeugenden Hygiene- und Abstandskonzept mit einer behördlichen Überprüfung und ausreichend Kontrolle einhergehen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Schutz der Gäste muss im Vordergrund stehen.

Die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums und des zuständigen Umweltministeriums den Schwerpunkt der Gewerbeaufsicht in 2020 die Überwachungs- und Beratungsaufgaben auf Corona-Themen zu verlegen, ist nicht ausreichend. Die Landratsämter und Stadtkreise, die für einen Großteil der Arbeitsschutzkontrollen in Baden-Württemberg zuständig sind, werden mit der derzeitigen Personalausstattung die erforderlichen Kontrollen nicht durchführen können.

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 19/6041) hatte Baden-Württemberg 2017 gerade mal 535 Aufsichtsbeamt*innen. Damit ist die Anzahl seit 2007 sogar noch gesunken, damals waren es noch 562. Hinzu kommt, dass in den letzten Haushaltsberatungen grün-schwarz alle Anträge auf zusätzliche Stellen für 2020/2021 abgelehnt hat.

„Schon vor Corona war die Personaldecke so dünn, dass nicht alle notwendigen Kontrollen durchgeführt werden konnten. Mit Corona ist es jetzt unumgänglich, die Personalengpässe endlich auszugleichen. Hier muss die Landesregierung deutlich nachbessern.“, betont Hildebrandt.

„Für eine mögliche Öffnung des Gastgewerbes wird es daher zentral sein, ausreichend Personal für die Kontrolle zur Verfügung zu stellen.“, so Hildebrandt. „Daher fordern wir eine Verdopplung des Personals in den zuständigen Ämtern im Land, nur so kann eine kontinuierliche Kontrolle der betrieblichen Praxis dauerhaft gewährleistet werden.“

Neben der Gewerbeaufsicht auf kommunaler und Länderebene benötigen auch die mit Arbeitsschutzaufgaben befassten Behörden auf Bundesebene (Wirtschaftskontrolldienst) deutlich mehr Personal, um die anstehenden Aufgaben leisten zu können.