Hotels und GaststättenNGG fordert Rettungsschirm für Hotel- und Gastronomiebeschäftigte - Erneuter Lockdown im Gastgewerbe verschärft die soziale Not der Beschäftigten

02. November 2020

Stuttgart, 2. November 2020 - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert einen Rettungsschirm für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 Prozent des individuellen Nettoentgelts ab dem 1. Monat der Kurzarbeit ist dringend geboten.

Die Entscheidung, sämtliche gastronomische Betriebe ab dem 2. November bis Ende des Monats zu schließen, trifft die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe besonders hart. Bund und Länder verschärfen die Probleme der Branche und die Sorgen der Beschäftigten, die seit März ums Überleben kämpfen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Beschäftigten ins Bodenlose fallen. Die Beschäftigten im Gastgewerbe sind in großer Sorge, dass dieser Wellenbrecher-Lockdown auch eine Welle sozialer Not mit sich führen wird. Mit aktuell 700 bis 900 Euro Kurzarbeitergeld ist kaum ein Auskommen möglich. Deshalb muss das Kurzarbeitergeld dringend auf 100 Prozent des individuellen Nettoentgelts aufgestockt werden. Das wäre ein Rettungsschirm der helfen würde.“, fordert Uwe Hildebrandt NGG-Landesbezirksvorsitzender.

Viele der mehr als 135.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe Baden-Württemberg fürchten dramatische Folgen und haben Zukunftsängste. Die erneute Schließung für vier Wochen spitzt die existentielle Krise dieser Menschen einmal mehr zu und bedroht die Arbeitsplätze in der Branche massiv. „Es ist zu begrüßen, dass die Unternehmen mit Sonderhilfen in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats unterstützt werden, es wäre aber geradezu fahrlässig, wenn man die Beschäftigten dabei vergessen würde. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich beruflich umorientieren, wenn ihnen jetzt nicht geholfen wird. Eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes wäre nicht nur solidarisch, sondern auch eine wirtschaftlich kluge Maßnahme. Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht zu verhindern, dass aus einer pandemischen Notlage auch eine soziale Notlage für die Beschäftigten wird.“, so Hildebrandt weiter.