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Mindestlohn trotz Ausbildung im Bäckerhandwerk!

Getreide
12. Januar 2026

Wo bleibt der Respekt der Arbeitgeberseite?

Stuttgart, 12. Januar 2026 - Seit 1. Januar 2026 erhalten Verkäuferinnen und Verkäufer im 1. und 2. Beschäftigungsjahr nach der Ausbildung den derzeit gültigen gesetzlichen Mindestlohn. „Der Mindestlohn hat den Tariflohn eingeholt! Wo bleibt da der Respekt der Arbeitgeberseite gegenüber der guten Arbeit der Beschäftigten?“, fragt Christian Trompeter, Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Verhandlungsführer in der aktuellen Lohn- und Gehaltstarifrunde.

Auch Verkäufer*innen ohne Fachprüfung erhalten in den ersten drei Beschäftigungsjahren nur den gesetzlichen Mindestlohn, gleiches gilt für Kaufmännische Angestellte ohne Ausbildung. Sie alle waren bisher bei 13,85 Euro eingruppiert und erhalten zukünftig 13,90 Euro.

„Die Tarifrunde im Bäckerhandwerk Baden-Württemberg stockt seit Monaten. Der Tarifvertrag ist bereits seit über 6 Monaten zum 30. Juni 2025 gekündigt. Seither kämpfen die Beschäftigten für höhere Löhne.“, so Trompeter. „Beim 2. Verhandlungstermin am 16. Oktober 2025 in Karlsruhe legte die Arbeitgeberseite nur ein ernüchterndes Magerangebot von gerade mal 2,2 Prozent ab 1. November 2025 vor. Auch sollte es keinen Ausgleich für die Monate Juni bis Oktober geben.“

„Dies zeigt das Ihnen jede Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten fehlt. Diese machen Tag für Tag einen guten Job in den Backstuben und im Verkauf. Sie stehen selbst am Wochenende bereit, um die Filialen offen zu halten.“, so Trompeter.

Am 27. Januar 2026 gehen die Verhandlungen weiter. „Wenn die Arbeitgeberseite nicht riskieren will, dass ihre Branche zu einer Billiglohnbranche verkommt, muss sie ein ordentliches Angebot auf den Tisch legen.“, so Trompeter. „Angesichts des hohen Arbeitskräftebedarfs in der Branche, der ständig steigenden Arbeitsbelastungen der Kolleginnen und Kollegen in den Backstuben und im Verkauf sowie der hohen Lebenshaltungskosten ist es an der Zeit für ein deutliches Lohnplus! Die Branche darf nicht länger in den Bereich des Mindestlohns abrutschen. Das haben die Beschäftigten, die tagtäglich hart arbeiten, nicht verdient.“

Hintergrundinformationen: Laut der Handwerkszählung 2022 arbeiten im Bäckerhandwerk Baden-Württemberg 33.870 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.794 geringfügig entlohnte Beschäftigte. (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)

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