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Tarifrunde 2025 für das Hotel- und Gaststättengewerbe Rheinland-Pfalz

Gastgewerbe
16. Dezember 2025

DEHOGA verzögert 9 Monate lang die Verhandlungen

Stuttgart, 16. Dezember 2025 - Alexander Münchow, Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Verhandlungsführer in der aktuellen Entgelttarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe Rheinland-Pfalz kritisiert das Vorgehen des Arbeitgeberverbands DEHOGA Rheinland-Pfalz scharf. „Es liegt nicht an der Gewerkschaft NGG, dass es bisher zu keinem Ergebnis gekommen ist.“, so Münchow. „Die NGG-Tarifkommission hat in der Tarifverhandlung mehrere Kompromisslinien für mögliche Tarifabschlüsse aufgezeigt. Aber dass was der DEHOGA daraufhin angeboten hat, war eine reine Mogelpackung mit sehr langer Laufzeit.“ 

Scharf kritisiert Münchow insbesondere die Position des DEHOGAs zum gesetzlichen Mindestlohn. So äußerte Herr Haumann in den Verhandlungen, dass der DEHOGA „keinen Cent“ über den gesetzlichen Mindestlohn gehen würde. „Im Entgelttarifvertrag ist jedoch eine Mindestlohnabstandsklausel von 5 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn vereinbart. Das bedeutet, dass die unterste Lohngruppe ab dem 1. Januar 2026 bei 14,60 Euro und nicht bei 13,90 Euro liegt.“, betont Münchow. „Dies ist eine faire Regelung im Sinne der Beschäftigten!“

Laut Arbeitgeberangebot würde eine Fachkraft nach 3-jähriger Ausbildung (BW 3.1) erst 2028 ein Einstiegsentgelt von 3.000 Euro erreichen. „Das ist viel zu spät!“, so Münchow. „Die Beschäftigten brauchen jetzt mehr Kaufkraft, nicht erst in drei Jahren. In anderen Bundesländern wie bspw. Hessen und Bayern ist ein Einstiegsgehalt von 3.000 Euro nach abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung seit Monaten Realität.“ 

Münchow kritisiert die Vorgehensweise des DEHOGAs deutlich. „Nachdem der DEHOGA neun Monate lang die Entgelttarifverhandlungen verzögert hat, wurde erst nach einer Protestkundgebung der Beschäftigten vor der DEHOGA-Zentrale ein zweiter Verhandlungstermin angeboten.“ 

Der Tarifvertrag ist bereits zum 31. März 2025 gekündigt. Nach einem ersten Verhandlungstermin im Juni war der DEHOGA erst im Dezember zu einem zweiten Termin bereit. „Die Gewerkschaft NGG hat mehrere Folgetermine im Januar angeboten, beginnend mit dem 13. Januar 2026.“, so Münchow. „Wir freuen uns, wenn dem DEHOGA wirklich an einer Einigung gelegen ist. Dann sollten sie zeitnah einen der Termine bestätigen.“ 

Hintergrundinformationen:

Die Forderung der NGG-Tarifkommission lautet:

  • 14,5 Prozent mehr Entgelt und ein Einstiegsgehalt von mind. 3.000 Euro für Fachkräfte
  • plus 200 Euro für alle Azubis
  • 12 Monate Laufzeit des Anschlusstarifvertrags
  • Darüber hinaus strebt das NGG-Verhandlungsteam eine Allgemeinverbindlichkeit des zukünftigen Entgelttarifvertrags an, um so vergleichbare Rahmenbedingungen in allen rheinland-pfälzischen Betrieben zu ermöglichen.

Laut der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiten im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz (Stand Dezember 2024) 45.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 54.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte.

 

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