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Erfolg für die Beschäftigen in Hotels und Gastro!

Gastgewerbe
13. Januar 2026

Guter Tarifabschluss für das Hotel- und Gaststättengewerbe Baden-Württemberg erzielt.

Stuttgart, 13. Januar 2026 - „Wir haben einen Tarifabschluss!“, berichtet Alexander Münchow, Verhandlungsführer seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) von den gestrigen Verhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe Baden-Württemberg in Stuttgart. „Wir konnten einen guten Tarifabschluss erzielen. Dies ist ein Erfolg für die Beschäftigten in Hotels und Gastro im Land.“ 

„Nachdem im April 2025 in Folge des letzten Tarifabschlusses die Entgelte bereits um 7 Prozent gestiegen sind, steigen die Entgelte nun in weiteren drei Stufen um insgesamt 9 Prozent an.“, so Münchow. „Mit dem gestrigen Tarifabschluss ist es uns gelungen, ein Einstiegsgehalt von über 3.000 Euro für Fachkräfte sowie einen deutlichen Abstand zum Mindestlohn für die unteren Entgeltgruppen zu erzielen.“, so Alexander Münchow.

Der Abschluss im Einzelnen:

  • Ab der Tarifgruppe 2 steigen alle Entgelte wie folgt:
    • ab 01.04.2026: + 3,5 Prozent
    • ab 01.01.2027: + 3,5 Prozent
    • ab 01.09.2027: + 2,0 Prozent
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen entsprechend um dieselben Prozentsätze an.
  • Für ungelernte Beschäftigte in der Tarifgruppe 1 A steigt das Entgelt zum 01.04.2026 auf 14,10 Euro und ab dem 01.01.2027 auf 14,80 Euro.
  • Ungelernte Beschäftigte in der Tarifgruppe 1 B erhalten zum 01.04.2026 14,70 Euro und ab dem 01.01.2027 15,40 Euro. 
  • Der Entgelttarifvertrag ist erstmals zum 31.03.2028 kündbar und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

„Dieser erfolgreiche Tarifabschluss war durch die zahlreichen Aktionen am Rande der Weihnachtsmärkte sowie in den Betrieben möglich.“, so Münchow. „Die Kolleginnen und Kollegen haben sich mit dem Abschluss auch einen fairen Anteil an der zum 01.01.2026 erfolgten Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent erkämpft.“ 

„Die deutlichen Tarifsteigerungen stärken die Branche, die immer noch mit einem deutlichen Arbeitskräftemangel zu kämpfen hat.“, betont Münchow. „Daher ist es auch gut, dass vereinbart wurde, in Gespräche über die Einführung von Wochenendzuschlägen einzusteigen.“

Hintergrundinformationen: „Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) ist 2024 gegenüber 2023 um + 1,8 Prozent auf 136.734 Personen gestiegen. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten (GeB) stieg im gleichen Zeitraum um + 5,4 Prozent auf 171.875.“ (Quelle: DEHOGA Baden-Württemberg)

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