Gewerkschaft NGG im Tarifstreit mit Cigarettenhersteller

Schwarzer Rauch steigt auf - Warnstreik bei Landewyck in Trier

Trier, 10. Dezember 2021 - Nach drei ergebnislosen Tarifverhandlungsrunden erhöht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gasstätten (NGG) den Druck auf die Heintz van Landewyck GmbH in Trier. Trotz überaus positiver Umsatzzahlen während der Pandemie kam das Arbeitgeberangebot aus Sicht der NGG nicht nah genug an die Forderung von 5 % Entgeltsteigerung ran. Nun ruft die Gewerkschaft zum ersten Mal in der Geschichte des Unternehmens am Standort Trier zu einem mehr als zweistündigen Warnstreik auf.

Beim Cigarettenhersteller und Tabakverarbeiter Landewyck gilt, zumindest für den Produktionsbereich, ein Haustarifvertrag. Dieser wurde wie üblich von der Gewerkschaft NGG gekündigt, um eine Steigerung der Löhne- und Gehälter mit dem Unternehmen zu vereinbaren. Auf die Forderung von 5 % mehr ab dem 01. Oktober 2021 wollte und will das Unternehmen nicht eingehen, es bietet lediglich 2,5 % ab 2022 und eine Coronaprämie an. 

Dazu erklärt Klaus Schu, Verhandlungsführer von der Gewerkschaft NGG: „Die Tabakindustrie ist bisher einer der Gewinner der Pandemie, auch bei Heintz van Landewyck wurden in den letzten zwei Jahren Rekordgewinne eingefahren. Aus Sicht des Unternehmens sollen die Beschäftigten davon aber nicht profitieren, die Lohnsteigerungen sollen im üblichen Rahmen bleiben.“ Doch laut Schu möchten sich die Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb damit nicht zufriedengeben: „Der Bogen ist überspannt, die Beschäftigten sehen es nicht mehr ein, mit Almosen abgespeist zu werden. Die momentane Inflation liegt bei rund 5 %, für die Menschen wird alles teurer, während das Unternehmen super Umsätze macht. Da ist ein gerechter Anteil am Erfolg nur fair. Und um diesen Standpunkt deutlich zu machen, werden wir erstmalig bei Landewyck zum Warnstreik aufrufen.“

Der Warnstreik soll zum Schichtwechsel zwischen 11 und 13.30 Uhr stattfinden, unmittelbar bei Landewyck in der Niederkircher Straße im Industriegebiet Trier-Euren. Außerdem werden die Beschäftigten der Verwaltung, für die der Haustarifvertrag nicht unmittelbar gilt, zum solidarischen Unterstützungsstreik aufgerufen.