Regionsgeschäftsführer Siebert: „Das ist perfide! Trotz Krise dürfen Beschäftigte nicht im Stich gelassen werden - Kurzarbeit im Gastgewerbe nutzen und aufstocken!“
Heilbronn, 19. März 2020 - Scharf kritisiert hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) das Verhalten eines Hotels in Jagsthausen. Offenbar werde die Corona-Pandemie vorgeschoben, um Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Burkhard Siebert, Geschäftsführer der NGG-Region Heilbronn, fordert gerade im besonders stark betroffenen Gastgewerbe, die von der Bundesregierung verbesserten Kurzarbeits-Regelungen zu nutzen. Zusätzlich müsse der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) mit NGG den Schutzschirm tariflich aufbessern.
„Die Corona Pandemie hat auch unser schönes […]hotel in Jagsthausen erreicht. Leider müssen wir aus wirtschaftlichen Gründen unser Hotel ab sofort bis voraussichtlich zum 15.05.20 schließen“, so steht es auf der Homepage des Hauses im Jagsttal. Zuvor hatten die meisten Beschäftigten allerdings eine fristlose Kündigung erhalten: „Mit wem soll dann wieder aufgemacht werden?“, fragt sich der Gewerkschafter.
Arbeitgeber stünden jetzt besonders in der Verantwortung, Kündigungen zu vermeiden, um gemeinsam mit ihren Beschäftigten durch die Corona-Krise zu kommen. Wer wieder öffnen wolle, müsse die verbesserten Möglichkeiten der Kurzarbeit nutzen. Damit würden die Betriebe von Lohnkosten und jetzt zusätzlich durch die Befreiung von Sozialabgaben entlastet.
„Uns wird aber berichtet, dass Mitarbeiter von Partner-Hotels zur Ausräumung des Hauses nach Jagsthausen kommen“. Das sähe so aus, als werde alles aus dem Hotel gebracht, was sich versilbern ließe, so Siebert. Aus der offensichtlich bereits begonnenen Räumung lasse sich nur folgern, dass die Schließung des Hotels wohl nicht nur vorübergehender Natur sein solle: „Sich unter dem Vorwand Corona auf billige Art seiner Mitarbeiter zu entledigen, das ist schon perfide“. Die NGG wird ihre Mitglieder nun mit Kündigungsschutzklagen unterstützen.
Die NGG fordert zudem vom DEHOGA tarifliche Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld: Eine angelernte Kellnerin komme bei einem tariflichen Brutto-Monatslohn von 1.783 € brutto auf 775 € Kurzarbeitergeld (bei 60%). Davon könne niemand mehr seine Miete und Lebenshaltungskosten bezahlen. „Es gibt eine Zeit nach der Krise, und die kann nur mit den Beschäftigten zu neuem wirtschaftlichen Erfolg geführt werden“. Jetzt sei deshalb Solidarität gefragt, damit alle bestmöglich durch die Krise kommen.