NGG fordert sozialen Schutzschirm für Hotel- und Gastronomiebeschäftigte – Mitarbeiter der Branche dürfen nicht vergessen werden.

19. März 2020

Stuttgart, 19. März 2020 - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise für Hotel-und Gastrobeschäftigte abzumildern. Der DEHOGA ist jetzt in der Pflicht Verantwortung zu übernehmen. Die bisherige Verweigerungshaltung ist empörend.

Vor diesem Hintergrund fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) dazu auf, Tarifvereinbarungen abzuschließen. „Viele der 135.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe Baden-Württemberg fürchten dramatische Folgen und haben Zukunftsängste. Bei allen Gedanken an die Betriebe, die im Zuge der Corona-Krise in Schieflage geraten, dürfen die Beschäftigten der Unternehmen nicht vergessen werden. Wir fordern daher eine deutliche Anhebung des Kurzarbeitergeldes.“ so Uwe Hildebrandt NGG-Landesbezirksvorsitzender. Während Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste bis zu 40 Prozent hinnehmen. „Es ist untragbar, dass der DEHOGA sich in der aktuellen Situation Verhandlungen über Kurzarbeiterregelungen verweigert und die Existenz der Beschäftigten auf´s Spiel setzt.“ so Hildebrandt weiter.

Vom Kurzarbeitergeld, dass nur 60 bzw. 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgeltes beträgt, kann bei einem Bruttoentgelt von 2.000 Euro niemand auskommen und seine Miete und Lebenshaltungskosten bezahlen. „Wir brauchen dringend tarifliche Regelungen und einen Corona-Schutzschirm für die Beschäftigten. Arbeitgeber und DEHOGA müssen jetzt dringend ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und ihre Blockadehaltung aufgeben. Kurzarbeitergeld ergibt nur Sinn, wenn man davon leben kann. Wir brauchen Aufstockungen und sichere Arbeitsplätze.“ fordert Hildebrandt.

Aus dem Tarifvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe Baden-Württemberg (Vollzeit / 39 Stunden)
Köchin/Koch                              € 2.437 (brutto)
Nettoverdienst                           € 1.663,62
Kurzarbeitergeld 60 % *             € 998,17

Angelerntes Servierpersonal        € 1.783 (brutto)
Nettoverdienst                           € 1.291,89
Kurzarbeitergeld 60 % *             € 775,13

* Kurzarbeitergeld bei Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder