Gastgewerbe

DEHOGA Baden-Württemberg setzt seine Niedriglohnpolitik fort

DEHOGA Baden-Württemberg verschärft Personalkrise im Gastgewerbe – Die Arbeit im Hotel- und Gastgewerbe bleibt weiter unattraktiv.

Stuttgart, 3. Dezember 2021 - Nach der 2. Tarifverhandlung in Stuttgart konnten sich die Tarifparteien auf keinen Abschluss einigen. Der DEHOGA Baden-Württemberg hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Die Arbeitgeberseite legte in der aktuellen Lohn- und Gehaltstarifrunde ein Angebot von 4,5 Prozent vom 1. Januar bis 31. März 2022 vor. Zwar ist man bereit, die unterste Lohngruppe zu streichen, damit liegt das Lohnangebot aber immer noch im Niedriglohnbereich und ist bei weitem nicht existenzsichernd. Es bedeutet in den unteren Lohngruppen eine marginale Anhebung auf 11,02 Euro pro Stunde. Damit bleibt das Angebot hinter dem aktuell diskutierten Mindestlohn von 12 Euro zurück. Für Fachkräfte bietet der Arbeitgeberverband DEHOGA Baden-Württemberg eine minimale Anhebung auf 13,06 Euro pro Stunde und das obwohl die letzte Erhöhung vor drei Jahren zum 1. Januar 2019 erfolgte. Für die Jahre 2020 und 2021 gab es keinerlei Tarifsteigerungen.

Damit wird die Arbeit im Gastgewerbe weiter unattraktiv gemacht. „Mit diesem Lohnangebot wälzt der DEHOGA Baden-Württemberg die Krisenkosten auf die Beschäftigten der Branche ab. Bei einem erneuten Lockdown und möglicher Kurzarbeit droht den Beschäftigten damit der finanzielle Kollaps und somit eine weitere Abwanderung der Beschäftigten. Zwar behauptet der Arbeitgeberpräsident Engelhardt, in der Öffentlichkeit vollmundig bessere Löhne zahlen zu wollen, zementiert aber in der Realität weiterhin das Gastgewerbe als krisenunsichere Billiglohnbranche.“ so Alexander Münchow, Landesbezirkssekretär im Landesbezirk Südwest und Verhandlungsführer.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich betrug in Baden-Württemberg laut Statistischen Landesamtes im 1. Quartal 2021 4.256 Euro. Nach dieser ersten Erhöhungsstufe läge der Bruttomonatsverdienst in der untersten Lohngruppe bei gerade mal 1.862 Euro und in der untersten Fachkräftegruppe bei 2.207 Euro. Das ist viel zu wenig!“, so Münchow. „Die Beschäftigten im Gastgewerbe werden abgehängt.

Für den 1. April 2022 legte der DEHOGA Baden-Württemberg zwar ein verbessertes Angebot vor. In der untersten Fachkräftegruppe soll der Lohn von dann 13,06 Euro auf 14,00 Euro steigen. Das reicht aber noch nicht. Damit läge der Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten immer noch bei nur 2.366 Euro.

Alle anderen Tarifgruppen sollen davon ausgehend um 50 Cent erhöht werden. Für ungelerntes Personal soll es 12 Euro pro Stunde bzw. von 2.028 Euro pro Monat geben. Die Arbeitgeber wünschen sich zudem eine lange Laufzeit des Tarifvertrags bis zum 31. Dezember 2023 ohne weitere Lohnsteigerungen.

„In anderen Bundesländern haben wir mit den dortigen DEHOGA-Verbänden längst bessere Tariferhöhungen vereinbart. In Rheinland-Pfalz beispielsweise steigen die Löhne in der untersten Fachkräftegruppe bereits am 1. Januar 2022 auf 15 Euro. Das Lohnangebot wird dem erfolgreichen Tourismusstandort Baden-Württemberg bei weitem nicht gerecht. Der DEHOGA muss endlich aufwachen und ein positives Signal an die Beschäftigten senden. Sonst wird es düster im Gastgewerbe.“ so Alexander Münchow weiter.