Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Schutz der Gäste muss bei möglichen Öffnungsstrategien im Vordergrund stehen.

30. April 2020

ZUMELDUNG zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg „Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stellen Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie vor

Stuttgart, 29. April 2020 - Bei einer möglichen Öffnung gastgewerblicher Betriebe müssen der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Schutz der Gäste im Vordergrund stehen. Vor eine Öffnung bedarf es einer behördlichen Überprüfung und es muss eine ausreichende Kontrolle gewährleistet werden.

Die Herausforderungen, die eine Öffnung der gastgewerblichen Betriebe mit sich bringen, sind umfangreich. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es innerhalb der Landesregierung ein ernsthaftes Interesse gibt, eine mögliche Öffnungsstrategie für die Gastronomie und Hotels zu entwickeln. Dabei reicht es aber nicht sich auf die Hygieneplanung zu beschränken. Aus unserer Sicht greifen die bisherigen Überlegungen zu kurz.“, so Uwe Hildebrandt, NGG-Landesbezirksvorsitzender. „Für eine Öffnungsstrategie müssen die Fragen des Personaleinsatzes- und der Personalbemessung, der Genehmigung und vor allem der Kontrolle mitgedacht werden.“

Ob, wie und in welcher Tiefe bestimmte Maßnahmen zur Hygiene und Arbeitsorganisation umzusetzen sind, ist laut Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung immer ort- und tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Für eine Wiedereröffnung von Hotels und Gastronomiebetrieben muss daher eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Darüber hinaus ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt für die Frage eines angemessenen und hohen Hygienestandards die Personaleinsatzplanung und die weitgehende Trennung der Arbeitsbereiche, sowie damit verbunden eine Personalbedarfsmessung. „Unter hohem Zeitdruck arbeitende Beschäftigte und zu wenig Personal war für viele Bereiche der Gastronomie schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie kennzeichnend.“, erinnert Hildebrandt. In der Frage einer Wiedereröffnung gastgewerblicher Bereiche unter Corona-Bedingungen wäre Personalknappheit, Multitasking der Beschäftigten, eine Vermischung der Arbeitsbereiche und hoher Zeitdruck fatal - jedes noch so gut gemeinte Hygienekonzept müsste scheitern.

„Es wird zentral werden, keine Öffnung der gastgewerblichen Betriebe ohne behördliche Überprüfung eines betrieblichen Umsetzungs- und Hygieneplans, nach aktueller Gefährdungsbeurteilung, zuzulassen, sowie eine kontinuierliche Kontrolle der betrieblichen Praxis zu gewährleisten.“, so Hildebrandt.

Darüber hinaus lehnen wir eine Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden, wie in vielen Diskussionen immer wieder gefordert, weiterhin ab. Längere Arbeitszeiten würden noch zusätzlich dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten entgegenwirken.